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Elektronische Rechnung als Visitenkarte

Vollständige und richtige Rechnungsinhalte ergeben zufriedene Kunden und echtes Controlling

RechnungsanforderungErstellung von Rechnungen und Gutschriften nach den §§ 14, 14 a des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 2003):

Der Bundesrat hat am 28.11.2003 dem Steueränderungsgesetz 2003 zugestimmt. Damit verbunden sind Änderungen im UStG und erhöhte Anforderungen an die Rechnungslegung sowie die Gewährung des Vorsteuerabzuges. Seit dem 01.01.2004 müssen alle Rechnungen und Gutschriften gemäß §§ 14, 14a UStG n.F., die keine Kleinbetragsrechnungen darstellen, folgenden Angaben enthalten:

Gesetzliche Rechnungsinhalte:

Um auch elektronische Rechnungen buchhalterisch einwandfrei buchen und kontrollieren zu können, müssen noch ein paar zusätzliche Informationen in der Rechnung enthalten sein:

Sinnvolle Ergänzungen :

Ohne diese Informationen ist eine echte Prüfung der Rechnung nahezu unmöglich. Nur Rechnungen mit einwandfrei identifizierbaren Artikeln lassen sich für ein Rebilling verwenden.

Sie haben noch keine Plattform zum Erstellen von elektronischen Rechnungen oder möchten in die elektronische Rechnungsverarbeitung als Kunde / Anbieter einsteigen ? Sie benötigen Hilfe bei der anstehenden Realisierung? Wir sind der richtige Ansprechpartner für elektronische Rechnungen und Rechnungsverarbeitung.